AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma ZGZ GmbH
für den Servicebereich -Handel mit Maschinen ausgenommen-

 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Fa. ZGZ GmbH -nachstehend Auftragnehmer genannt- mit seinem jeweiligen Vertragspartner -nachstehend Auftraggeber  genannt-.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1
Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder des unterschriebenen Angebots mit dem Zusatz „Angebot angenommen" auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail und der Bestätigung durch den Auftragnehmer per E-Mail zustande.
2.1.1
Ein Vertrag kann in Ausnahmefällen auch durch Übermittlung per Telefon zustande kommen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle eine schriftliche Auftragsbestellung unverzüglich vorzunehmen, spätestens innerhalb von 24 Stunden.
2.2
Der Auftragsumfang ist durch den Auftraggeber so genau als möglich zu definieren.

 

3. Vertragsbeginn

3.1
Der Vertrag zwischen den Parteien beginnt mit der Bestätigung der Auftragsannahme durch den Auftragnehmer und endet mit der Abnahme der erbrachten Leistung.
3.2
Eine Kündigung des durch den Auftragnehmer bestätigten Auftrages ist beidseits nur aus wichtigem Grund zulässig.
3.3
Im Falle der Kündigung des bestätigten Auftrages durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, 20 % des zu erwartenden Werklohnes als pauschalierte Vergütung in Rechnung zu stellen.
Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.

 

4. Kostenanschlag

4.1
Ein Kostenanschlag wird nur erstellt, wenn dieser ausdrücklich angefordert wird.
4.2
Ein Kostenanschlag ist nur dann verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und hierfür für die Gewähr für die Richtigkeit übernommen wird. Ein schriftlicher Kostenanschlag ohne Gewährübernahme kann ohne Rückfragen bis zu 15 % des Netto-Auftragswertes durch den Auftragnehmer überschritten werden.

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1
Die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellte Vergütung ist sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
5.1.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Abschlagszahlungen, fällig binnen 4 Tagen ab Rechnungszugang, in Höhe von 90 % des Wertes der jeweils erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.
5.2
Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu bezahlen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen ebenso wie die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens vor.
5.3
Der Auftraggeber kann aufrechnen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.4
Versandbedingungen: ab Werk, ausschließlich Verpackung.
zahlbar sofort rein netto
5.5
Bei Aufträgen, die vom Auftragnehmer an einem Samstag ausgeführt werden müssen, werden auf die Fahr- und Arbeitszeiten 50 % Zuschlag berechnet.
5.5.1
Bei Aufträgen, die vom Auftragnehmer außerhalb der Kernarbeitszeit ausgeführt werden, fallen Überstundenzuschläge auf die Fahr- und Arbeitszeiten an.
5.6
Bei Aufträgen die vom Auftragnehmer an einem Sonntag oder Feiertag auszuführen sind, werden auf Fahr- und Arbeitszeiten Zuschläge in Höhe von 100 % berechnet.
5.7
Für die Ziffern 5.5 und 5.6 gelten die Feiertage in Baden-Württemberg.
5.8
Bei Scheckzahlungen durch den Auftraggeber wird eine Bearbeitungsgebühr des Auftragnehmers in Höhe von € 50,00 erhoben.
5.9
Barauslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden dem Auftraggeber weiter berechnet.
5.10
Sämtliche Leistungen und Forderungen des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
5.11
Sämtliche Ersatzteilpreise des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich Fracht und Verpackung. Sollten Ersatzteile nicht benötigt werden, werden diese vom Auftraggeber oder Auftragnehmer zurück geschickt. Fracht und Verpackung bzw. anfallende Überprüfung und Einlagerungskosten für die Rücksendung hat ebenfalls der Auftraggeber zu tragen.

 

6. Reisekosten

6.1
Die Reisekosten der Mitarbeiter des Auftragnehmers (einschl. der Kosten des Transports und der Transportversicherung, des persönlichen Gepäcks, sowie den mitgeführten und des versandten Werkzeugs) werden nach Auslage in Rechnung gestellt. Hierzu zählen auch evtl. Kosten für die Visa-Beschaffung sowie für vorgeschriebene ärztliche und gesundheitspolizeiliche Untersuchungen und Verrichtungen, ferner Abgaben, Sicherheitsleistungen und sonstige Zahlungen beim grenzüberschreitenden Verkehr.
6.2
Zu den Reisekosten gehören auch die Kosten einer Heimreise nach jeweils fünf Tagen Einsatzzeit, sofern an diesen Tagen gearbeitet wird.
6.3
Sofern nichts anderes vereinbart, werden die Kosten der erforderlichen Flugreisen berechnet.
Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges wird Kilometergeld in Höhe von 0,69 € je angefangenen Kilometer berechnet.
Die Auswahl des Beförderungsmittels obliegt dem Auftragnehmer.
6.4
Ist die Unterkunft mehr als 5 Kilometer vom Einsatzort entfernt, werden die täglichen Fahrtkosten und die tägliche Wegezeit als Reisezeit verrechnet.

 

7. Kosten bei Arbeitsunterbrechungen

7.1
Arbeitsunterbrechungen, welche nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.2
Nach Abschluss der Arbeiten durch den Auftragnehmer, spätestens jedoch am Ende einer jeden Arbeitswoche, hat der Auftraggeber auf der ihm vorzulegenden Arbeitsbescheinigung die aufgewendeten Stunden zu bescheinigen. Diese Bescheinigung ist für den Auftraggeber hinsichtlich Umfang und Art der Arbeiten verbindlich.

 

8. Leistungsumfang

8.1
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, wie sich vom Auftraggeber in auf Auftrag erteilt wurden.
8.2
Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

 

9. Abwicklung von Austauschteilen

9.1
Von der Auftragnehmerin angegebene Preise für Austauschteile (einzubauendes Ersatzteile) gelten nur unter der Bedingung, dass der Auftragnehmerin ein entsprechendes Gebrauchsteil (auszubauendes Werkteil) zur Verfügung gestellt wird.
9.2
Wird das Gebrauchsteil gem. 9.1 der Auftragnehmerin nicht innerhalb 2 Wochen (Inland) oder 6 Wochen (Ausland) nach Gefahrübergang des Austauschteils gem. 9.1 auf den Auftraggeber zur Verfügung gestellt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, anstelle des Preises für ein Austauschteil den Preis für das entsprechende Neuteil in Rechnung zu stellen.
9.3
Gebrauchsteile sind durch den Auftraggeber versichert und frei Haus an den Auftragnehmer zu übersenden.

 

10. Abnahme

10.1
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme der Arbeiten, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist oder eine im Einzelfall vertraglich vorgesehene Erprobung des montierten Liefergegenstandes statt gefunden hat.
10.2
Erfolgt keine Anzeige, oder ist diese nicht möglich, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 3 Arbeitstagen nach Beendigung der Tätigkeit des Auftragnehmers, spätestens mit Inbetriebnahme der Maschine oder des Gerätes als erfolgt.

 

11. Mangelansprüche des Auftraggebers

11.1
Offensichtliche Mängel unserer Leistungen und Lieferungen muss der Auftraggeber innerhalb von sieben Werktagen nach Abnahme oder Inbetriebnahme schriftlich bei dem Auftragnehmer anzeigen; andernfalls gilt die Mängelrüge als verspätet im Sinne des § 377 HGB.
11.2
Die Mangelansprüche des Auftraggebers hinsichtlich der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen und Lieferungen wird insgesamt auf das Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurück treten.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über.
11.3
Stellt sich im Rahmen der Erfüllung der Mängelansprüche gem. 11.2 dieser AGB heraus, dass der beanstandete Mangel auf eine andere technische Ursache zurück zu führen ist, als sie bei dem ursprünglichen Serviceeinsatz vorlag, so scheiden Mangelansprüche aus mit der Folge, dass der entstandene und zu belegende Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wird.
11.4
Der Auftraggeber ist mit Mangelansprüchen für Defekte ausgeschlossen, die durch Beschädigung, falsche Anschlüsse oder Bedienung seitens des Auftraggebers verursacht werden sowie Schäden infolge höherer Gewalt, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer und/oder elektronischer Teile, sowie Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
11.5
Die Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme gem. Ziff. 8 dieser AGB.

 

12. Eigentumsvorbehalt

12.1
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Austrag vor.
12.2
Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers veräußern, verpfänden oder zur Sicherung übereignen.
Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Maßnahmen durch Dritte hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
12.3
Der Auftraggeber tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab, sofern er den Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter verkauft.

 

13. Haftung durch den Auftragnehmer und Verjährung

13.1
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer -aus welchen Rechtsgründen auch immer- nur:
      • bei Vorsatz,

      • bei grober Fahrlässigkeit der ZGZ GmbH, ihrer Organe oder leitender Angestellter,

      • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit

      • bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,

      • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird,

    • bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
In letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
13.2
Die Ansprüche des Auftraggebers aus welchem Rechtsgrund auch immer- verjähren in 12 Monaten.
Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

 

14. Verschwiegenheitspflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sind, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

15. Entschädigung

Im Falle eines Rücktrittes oder einer Kündigung von einem bestellten Auftrag insbesondere bei Ersatzteilbestellungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bearbeitungspauschale von € 150,00 in Rechnung. Des weiteren werden die Fracht- und Verpackungskosten die dem Auftragnehmer anfallen dem Auftraggeber weiter berechnet insbesondere Einlagerungs-/Überprüfungskosten beim Hersteller/Lieferanten.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

16. Gerichtsstand

16.1
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
16.2
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Aalen.
16.3
Die Gerichtsstandvereinbarung gem. Ziff. 16.2 gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

 

17. Sonstige Bestimmungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmung ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil ab wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

 


 

Datenschutzerklärung / Hinweise zur Datenverarbeitung

 

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Umstände dar und geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten durch unser Unternehmen. Wir verweisen hierbei auf Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Datenschutz.

 

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden

Verantwortliche Stelle ist:

ZGZ-GmbH, Hohe Straße 10, 73492 Rainau-Dalkingen
Geschäftsführer: Sven Grundmann, Manfred Ziebart
Telefon: 07961 / 9694587
Fax: 07961 / 9694589
E-Mail: info@zgz-werkzeugmaschinenservice.de

 

2. Datenerhebung- und Nutzung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unseren Kunden oder anderen Auftraggebern (z.B. IT-Dienstleistern oder sonstigen Dienstleistern, die wir zur Erfüllung unserer Aufgaben heranziehen) erhalten. 

Zum anderen verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien, Internet; Registrare (z.B. DPMA)) zulässigerweise beziehen und verarbeiten dürfen, oder die uns im Rahmen der Durchführung unseres Auftrags von Dritten (Auskunfteien o.ä.) übermittelt werden.

Personenbezogene Daten zur Abwicklung der vertraglichen Beziehungen können sein:

Name, Adresse/andere Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse), Geburtsdatum/ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geschäftsfähigkeit, Kontodaten, Zahlungsverkehrsdaten u.a.

 

3. Wofür wir Ihre Daten verarbeiten (Verarbeitungszweck/Rechtsgrundlage)

Die vorbenannten, personenbezogenen Daten verarbeiten wir im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).


3.1. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Artikel 6 Abs.1 b DSGVO) 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erbringung und Abwicklung (einschließlich Abrechnung) unserer vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der Durchführung unserer Verträge mit unseren Kunden oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage hin erfolgen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter erfolgt im Übrigen zur Durchführung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen zu solchen Dritten, in der Regel Dienstleister oder Vertragspartner, bei den wir Betriebsmittel beziehen oder deren Leistungen wir zur Durchführung und Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit in Anspruch nehmen; ausschließlich zur Anbahnung, Begründung oder Abwicklung des diesbezüglichen Vertragsverhältnisses.

 

3.2. Im Rahmen der Interessenabwägung (Artikel 6 Abs. 1f DSGVO)

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten. Beispiele:

  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs 
  • Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten

 

3.3. Aufgrund Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 a DSGVO)

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Grundlage Ihrer Einwilligung gegeben. Eine von Ihnen erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Sie können auch solche Einwilligungserklärungen widerrufen, die vor der Geltung der EU-DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Ein solcher Widerruf wirkt allerdings ausschließlich für die Zukunft. Das heißt, dass die Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungen, die vor einem solchen Widerruf erfolgt sind, vom Widerruf unberührt bleibt.

 

3.4. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Artikel 6 Abs.1 c DSGVO) oder Im öffentlichen Interesse (Artikel 6 Abs.1 e DSGVO)

Zudem unterliegen wir als beratendes Unternehmen gegebenenfalls gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. Geldwäschegesetz oder Steuergesetze). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören damit auch etwaige Kontroll- und Meldepflichten im gesetzlich erforderlichen und gebotenen Umfang. 

 

4. Wer bekommt meine Daten

Innerhalb unseres Unternehmens erhalten alle Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die notwendigerweise mit der Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen betraut sind und mit diesen in Berührung kommen. Damit können solche Daten auch durch Dienstleister oder unseren Erfüllungsgehilfen verarbeitet werden, wenn und soweit dies den gesetzlichen Anforderungen an eine solche Verarbeitung genügt, und eine solche Verarbeitung erforderlich ist.

Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:

  • öffentliche Stellen und Institutionen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, gesetzliche und private Rentenversicherer
  • Unterstützung/Wartung von EDV-/IT-Anwendungen, Archivierung. Belegbearbeitung, ggf. Erbringer von Telefondienstleistungen (Büroservice), Compliance-Services, Controlling, Datenvernichtung, Einkauf/Beschaffung, Forderungsbeitreibung, Kundenverwaltung, Marketing, Medientechnik, Meldewesen, Research, Risikocontrolling, Spesenabrechnung, Telefonie, Videolegitimation, Webseitenmanagement, Zahlungsverkehr.

Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie im Einzelfall Ihre rechtswirksame Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns von der Verpflichtung zur anwaltlichen Vertraulichkeit gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben.

 

5. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt

Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittstaaten) findet nur ausnahmsweise statt, soweit dies im Einzelfall zur Durchführung der jeweiligen vertraglichen Beziehung wegen eines Auslandsbezugs zwingend notwendig ist und Sie uns eine rechtswirksame Einwilligung erteilt haben. Wenn und soweit wir Dienstleister in einem Drittstaat einsetzen, verpflichten wir diese zusätzlich zur schriftlichen Weisung durch die Vereinbarung der EU-Standardvertragsklauseln auf die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus.

 

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Hierbei kann es nach Art der vertraglichen Verpflichtung, z.B. bei Dauerschuldverhältnissen, erforderlich sein, für den gesamten Zeitraum des Dauerschuldverhältnisses oder eines gegebenenfalls sehr langwierigen, anwaltlich betriebenen Verfahrens, notwendig sein, die Daten über den gesamten Zeitraum des Vertragsverhältnisses zu speichern, so dass die Aufbewahrungsfrist erst mit der Beendigung eines solchen langdauernden Vertragsverhältnisses beginnt.

Wenn die Daten zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich sind, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, ihre - gegebenenfalls befristete - Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich:

  • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), ggf. Geldwäschegesetz, und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.
  • Erhaltung von Beweismitteln und Dokumentation zur Abwehr von Haftung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Rahmen der Verjährungsvorschriften. 

Nach den §§196 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.

 

7. Welche Datenschutzrechte habe ich

Als betroffene Person (also als diejenige Person, deren Daten verarbeitet werden) haben Sie ein Recht auf 

  • Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
  • Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
  • Löschung nach Artikel 17 DSGVO
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
  • Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO
  • Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO
  • Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m § 19BDSG)

Das Auskunftsrecht und das Löschungsrecht unterliegen allerdings den Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. 

 

8. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@zgz-werkzeugmaschinenservice.de.

 

9. Widerruf der Einwilligung

Eine uns erteilte Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie uns gegenüber jederzeit widerrufen. Dies betrifft auch Einwilligungserklärungen, die Sie uns vor der Geltung der EU-DSG-VO, also vor dem 25.05.2018, erteilt haben. Der Widerruf wirkt ausschließlich für die Zukunft. Er lässt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die vor dem Widerruf durch uns erfolgt ist, unberührt.

Möchten Sie die uns erteilte Einwilligung widerrufen, genügt eine E-Mail an info@zgz-werkzeugmaschinenservice.de

Stand: 24.05.2018


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